Bei einer Scheidung landet die Lebensversicherung schnell im Streit: Wer bekommt die Auszahlung, und muss der Rückkaufswert geteilt werden? Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zählt zum Zugewinn und wird nach § 1373 BGB — Zugewinn im Zugewinnausgleich berücksichtigt — das bedeutet konkret: Hat die Police während der Ehe an Wert gewonnen, steht dem anderen Ehegatten die Hälfte des Wertzuwachses zu, nicht die Hälfte des Gesamtbetrags. Wie das genau gerechnet wird, welche Rolle das Bezugsrecht spielt und wann du handeln musst, steht hier.

Lebensversicherung bei Scheidung: Was gehört zum Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich nach § 1363 ff. BGB — eheliches Güterrecht gilt automatisch, wenn Eheleute keinen anderen Ehevertrag geschlossen haben. Er stellt sicher, dass beide Ehegatten am während der Ehe erarbeiteten Vermögen gleich teilhaben.

Für die Lebensversicherung bedeutet das:

Beispiel: Rückkaufswert der LV bei Heirat: 0 €. Rückkaufswert bei Scheidungsantrag: 40.000 €. Zugewinn aus der LV = 40.000 €. Zugewinnausgleichsanspruch des anderen Ehegatten aus diesem Posten: 20.000 €.

Wichtig: Die Lebensversicherung wird nicht automatisch ausgezahlt oder aufgelöst — sie fließt rechnerisch in den Zugewinnausgleich ein. Die Versicherung selbst bleibt zunächst bestehen.

Lebensversicherung bei Scheidung: Was gehört zum Zugewinnausgleich?

Bezugsrecht bei der Lebensversicherung: Was passiert nach der Scheidung?

Das Bezugsrecht bestimmt, wer im Todesfall die Versicherungssumme erhält. Viele Ehepaare tragen sich gegenseitig als Bezugsberechtigte ein — und vergessen das nach der Scheidung zu ändern.

Hier liegt ein häufiger und teurer Fehler: