Du kannst deine Scheidungskosten selbst berechnen — mit den richtigen Zahlen, nicht mit Angst. Die meisten Paare zahlen zwischen 1.200 und 3.500 Euro für eine unumstrittene Scheidung, aber es gibt Faktoren, die diesen Betrag deutlich senken oder erhöhen können. Dieser Artikel zeigt dir, wie du deine persönlichen Scheidungskosten kalkulierst und wo du Geld sparst.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Scheidungskosten berechnen: Die drei Säulen
Deine Scheidungskosten setzen sich aus drei konkret berechenbaren Posten zusammen:
- Gerichtsgebühren: Das Amtsgericht berechnet nach dem Geschäftswert (GW)
- Anwaltskosten: Ein Scheidungsanwalt kostet nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG)
- Nebenkosten: Beglaubigungen, Behördengänge, eventuell Sachverständige
Die gute Nachricht: Du kannst jeden Betrag vorab ausrechnen. Es gibt keine versteckten Gebühren — nur Transparenz.
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Scheidungskosten berechnen: Die drei Säulen” loading=”lazy” style=”max-width:100%;height:auto;”>Gerichtsgebühren: Das Gericht rechnet nach Geschäftswert
Das Amtsgericht berechnet seine Gebühren nach einem Geschäftswert (GW). Dieser wird automatisch ermittelt und ist entscheidend für deine Gesamtkosten.
So funktioniert die Berechnung:
- Der Geschäftswert orientiert sich an eurem monatlichen Nettoeinkommen beider Partner (bei unumstrittener Scheidung) oder am Streitwert (bei Auseinandersetzung um Vermögen, Unterhalt, Sorgerecht)
- Formel unumstrittene Scheidung: GW = 3 × monatliches Nettoeinkommen (eines Partners, meist der niedrigere)
- Die Gerichtsgebühren liegen dann bei ca. 1/20 des Geschäftswerts
Praktische Beispiele:
- Geschäftswert 10.000 Euro (ca. 1.666 Euro monatliches Nettoeinkommen): Gerichtsgebühren ca. 500 Euro
- Geschäftswert 15.000 Euro (ca. 2.500 Euro monatliches Nettoeinkommen): Gerichtsgebühren ca. 750 Euro
- Geschäftswert 20.000 Euro (ca. 3.330 Euro monatliches Nettoeinkommen): Gerichtsgebühren ca. 1.000 Euro
Wichtig: Die Gerichtsgebühren fallen für jeden Partner einzeln an, wenn beide Anwälte haben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der nur ein Partner einen Anwalt nutzt, zahlst du nur eine Gebühr.

Anwaltskosten nach RVG: Die größte Position
Die Anwaltsgebühren sind dein größter Kostenpunkt und folgen der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG). Hier gibt es wenig Spielraum — die Gebühren sind bundesweit einheitlich.
So berechnet dein Anwalt die Gebühren:
- Gebühren für Tätigkeiten (z. B. Mandatsübernahme, Schriftsätze): ca. 150–400 Euro pro Tätigkeit
- Gebühren für Gerichtsverfahren: ca. 600–1.200 Euro (abhängig vom Geschäftswert)
- Auslagen: Porto, Kopien, Telefon: ca. 50–150 Euro
Realistisches Szenario — unumstrittene Scheidung mit einem Anwalt:
- Mandatsübernahme und Beratung: ca. 250 Euro
- Schriftsätze vorbereiten: ca. 300–500 Euro
- Gerichtsverfahren: ca. 600–900 Euro
- Auslagen: ca. 80 Euro
- Summe: ca. 1.230–1.730 Euro
Realistisches Szenario — umstrittene Scheidung mit zwei Anwälten (mit Unterhaltsstreit):
- Ein Anwalt (wie oben): ca. 1.230–1.730 Euro
- Zweiter Anwalt (für Gegenseite): ca. 1.230–1.730 Euro
- Summe: ca. 2.460–3.460 Euro — nur Anwaltskosten
Hinweis: Manche Anwälte arbeiten mit Gebührenvereinbarungen (Pauschalen). Das kann günstiger sein, muss aber vorab schriftlich festgehalten werden.
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⚖️ Amtliche Quellen & Gesetzestexte
- § 1565 BGB – Scheitern der Ehe – Voraussetzungen der Scheidung
- § 1566 BGB – Trennungsjahr – 1 bzw. 3 Jahre Trennung
- § 1564 BGB – Scheidung durch Urteil – Scheidungsurteil