Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, musst du nicht warten — die Pfändung ist dein Werkzeug, um die Zahlung zu erzwingen. Hier erfährst du konkret, wie du Lohn, Konto oder Vermögen pfänden lässt, welche Fristen gelten und welche Kosten entstehen.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was bedeutet Unterhalt pfänden? Die Grundlagen
Pfändung heißt: Ein Gericht oder Gerichtsvollzieher beschlagnahmt Einkommen oder Vermögen des Unterhaltsschuldners, um deine ausstehenden Zahlungen zu sichern. Das ist kein Gnadenakt — es ist ein rechtliches Zwangsmittel, wenn freiwillige Zahlung ausbleibt.
Es gibt drei Pfändungsarten:
- Lohnpfändung: Der Arbeitgeber wird angewiesen, einen Teil des Nettogehalts direkt an dich zu überweisen
- Kontopfändung: Dein Gläubigerkonto wird gepfändet; die Bank blockiert Guthaben
- Vermögenspfändung: Immobilien, Autos, Ersparnisse werden erfasst
Wichtig: Die Unterhaltsvorschuss-Agentur (UVA) kann für dich pfänden, wenn du Alleinerziehende/r mit Kindern unter 12 Jahren bist und § 1706 BGB erfüllt ist.

Schritt 1: Titulierung — der Grundstein für die Pfändung
Ohne Titel geht nichts. Ein Titel ist eine Urkunde, die deinen Unterhaltsanspruch offiziell bestätigt. Es gibt mehrere:
- Unterhaltstitel: Gerichtsbeschluss oder notarielle Urkunde, die den monatlichen Unterhalt festlegt (z. B. Scheidungsurteil mit Unterhaltsregelung)
- Vollstreckungstitel: Wenn der Schuldner eine Schuld nicht erfüllt, kann ein Gericht einen Vollstreckungstitel erlassen
- Einstweilige Anordnung: Schnelles Verfahren, wenn es dringend ist (§ 940 ZPO)
Kosten: Für einen Unterhaltstitel fallen Gerichtsgebühren ab 50 € auf an, je nach Streitwert. Hast du bereits einen Scheidungsurteil mit Unterhaltsregelung, brauchst du keinen neuen Titel.
Kostenlose Erstberatung Familienrecht anfragen ↗
Online-Anwalt für Familien- und Unterhaltsrecht. Erste Beratung kostenlos.

📋 Kostenlose Checkliste herunterladen
Berechne deinen Unterhaltsanspruch in 5 einfachen Schritten.
Kein Spam. Jederzeit abmeldbar.
Schritt 2: Lohnpfändung anordnen — so funktioniert es
Die Lohnpfändung ist das häufigste und effizienteste Mittel. Der Arbeitgeber wird zum Zahler für dich.
So läuft die Lohnpfändung ab:
- Du stellst einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht — § 829 ZPO)
- Das Gericht prüft deinen Titel und erlässt einen Beschluss
- Der Gerichtsvollzieher stellt den Beschluss dem Arbeitgeber zu
- Der Arbeitgeber überweist den gepfändeten Betrag monatlich an dein Konto
Pfändungsfreigrenzen (Stand 2024):
- Das Nettoeinkommen muss mind. 1.362 € betragen, sonst ist eine Pfändung nicht möglich (§ 850c ZPO — Grundfreibetrag für Lohnpfändung)
- Bei Kindern erhöht sich der Freibetrag auf 1.743 € (1 Kind), 2.103 € (2 Kinder), 2.463 € (3+ Kinder)
- Von dem Einkommen über dem Freibetrag werden folgende Prozentsätze gepfändet: 10 % der ersten 500 €, 20 % der nächsten 400 €, 30 % der nächsten 300 €, 40 % des Restes
Dauer: Der Prozess dauert 4-8 Wochen ab Antrag bis erste Zahlung. Die Pfändung läuft monatlich, bis die Schuld beglichen ist oder der Unterhaltsanspruch erlischt.
Familienrechtsschutz Angebot berechnen ↗
Deutschlands bekannteste Rechtsschutzversicherung — Familienrecht inklusive. Jetzt Angebot berechnen.
Schritt 3: Kontopfändung — wenn der Schuldner Arbeitgeber ist
Lohnpfändung funktioniert nicht? Vielleicht ist der Schuldner Selbstständiger, Unternehmer oder bezieht Einkünfte ohne Arbeitgeber. Dann pfändest du sein Bankkonto.
Ablauf Kontopfändung:
- Du musst die Bank und Kontonummer des Schuldners kennen (oder zumindest wissen, wo er ein Konto hat)
- Antrag beim Amtsgericht auf Kontoofenbarbeitungsbeschluss (§ 835 ZPO)
- Der Gerichtsvollzieher stellt den Beschluss der Bank zu
- Die Bank sperrt das Konto — es können nur noch Geldbeträge bis zur Unterhaltsschutzquote abgebucht werden
Pfändungsschutz bei Konten: Konten sind nicht unbegrenzt pfändbar. Die Bank muss einen Freibetrag von mind. 1.181 € pro Monat schützen (§ 850k ZPO). Mit Kindern erhöht sich dieser Betrag.
Vorsicht: Kontopfändung ist kurzfristig wirksam, aber der Schuldner kann ein neues Konto eröffnen. Die Pfändung ist daher weniger dauerhaft als Lohnpfändung.
Schritt 4: Vermögenspfändung — Immobilien, Autos, Ersparnisse
Wenn Lohn und Konto nicht reichen, kann der Gerichtsvollzieher in Vermögen gehen.
Immobilien (Grundpfandrecht):
- Das Gericht trägt eine Grundschuld ins Grundbuch ein
- Die Immobilie kann verkauft werden; der Erlös zahlt die Schuld
- Der Schuldner muss eine Wohnung im Wert von mind. 310.000 € behalten (Schonvermögen § 850d ZPO)
- Dauer: 3-12 Monate bis Verkauf
Fahrzeuge:
- Autos werden gepfändet und verkauft
- Der Schuldner darf einen Wagen zum Arbeiten behalten, wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel reichen
- Dauer: 2-4 Wochen
Ersparnisse:
- Sparkonten und Sparbriefe können gepfändet werden
- Freibetrag: 1.181 € (mit Kindern höher)
Unterhaltsvorschuss nutzen — staatliche Zahlungen bei Zahlungsausfall
Wenn der Schuldner nicht zahlungsfähig ist oder sich versteckt, zahlt der Staat: die Unterhaltsvorschuss-Agentur übernimmt Zahlungen.
Wer bekommt Unterhaltsvorschuss?
- Alleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren (Ausnahme: bis 18 Jahre, wenn besondere Gründe vorliegen)
- Der andere Elternteil zahlt nicht oder zahlt zu wenig
- Kindergeldanspruch besteht
Höhe (2024):
- Kinder unter 6 Jahren: 200 € pro Monat
- Kinder 6-11 Jahre: 268 € pro Monat
- Kinder 12-17 Jahre: 402 € pro Monat (nur unter bestimmten Bedingungen)
Antrag stellen: Beim Jugendamt deiner Stadt — online oder persönlich. Bearbeitung: 4-6 Wochen. Der Staat zahlt dann direkt an dich und pfändet später beim Schuldner, um sein Geld zurückzuholen.
Wichtig: Die UVA-Agentur hat mehr Möglichkeiten zu pfänden als du als Privatperson. Sie kann Konten schneller sperren und internationalen Zahlungsverkehr unterbrechen.
Gerichtsvollzieher einschalten — was kostet das?
Der Gerichtsvollzieher ist dein Werkzeug, um Pfändungen durchzusetzen. Er stellt Beschlüsse zu und führt Pfändungen durch.
Gebühren für Gerichtsvollzieher (Gebührenordnung — Anlage 4 ZVG):
- Zustellung eines Pfändungsbeschlusses: ab 25 €
- Kontoofenbarung: ab 30 €
- Vermögensverwertung (Immobilie, Auto): 1-2 % des Verkaufserlöses
Diese Kosten trägt der Schuldner — nicht du. Wenn die Zwangsvollstreckung erfolgreich ist, werden alle Kosten aus dem Erlös bezahlt, bevor die Schuld beglichen wird.
Wie stellst du einen Antrag beim Gerichtsvollzieher?
- Du brauchst deinen Titel (Scheidungsurteil, Unterhaltsurteil oder Titulierungsurteil)
- Antrag beim Amtsgericht stellen, nicht beim Gerichtsvollzieher
- Das Gericht weist einen Gerichtsvollzieher zu
- Der Gerichtsvollzieher kontaktiert dich und handelt
Rechtsschutzversicherung vergleichen ↗
Rechtsschutzversicherungen unabhängig vergleichen — kostenlos, in 2 Minuten.
Kosten für Titulierung und Pfändung — Schritt-für-Schritt Übersicht
Szenario A: Du brauchst erst einen Unterhaltstitel
- Gerichtsgebühren Amtsgericht: 50-150 € (je nach Streitwert)
- Anwalt (wenn nötig): 500-2.000 €
- Gerichtsvollzieher-Gebühren (Zustellung): 25-50 €
- Gesamtbudget: 600-2.200 €
Szenario B: Du hast bereits einen Unterhaltstitel (z. B. Scheidungsurteil)
- Antrag auf Pfändungsbeschluss: 0 € (beim Gericht kostenfrei)
- Gerichtsvollzieher-Zustellung: 25-50 €
- Kontoermittlung (falls nötig): 30-100 €
- Gesamtbudget: 55-150 €
Wichtig: In Unterhaltsstreitigkeiten kann Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt werden, wenn dein Einkommen gering ist. Dann trägt der Staat die Gerichtskosten.
Familienrechtsschutz Angebot berechnen ↗
Deutschlands bekannteste Rechtsschutzversicherung — Familienrecht inklusive. Jetzt Angebot berechnen.
Fristen und Wartezeiten — wie lange dauert es?
Zeit ist ein kritischer Faktor. Hier sind realistische Fristen:
- Titulierung (neuer Unterhaltstitel): 8-12 Wochen bis Rechtskraft
- Antrag auf Pfändungsbeschluss: 2-4 Wochen bis Erlass des Beschlusses
- Zustellung durch Gerichtsvollzieher: 1-2 Wochen
- Erste Lohnzahlung nach Lohnpfändung: 4-6 Wochen nach Zustellung beim Arbeitgeber
- Kontopfändung: 3-5 Wochen bis Bank die Sperre einrichten kann
- Immobilienpfändung (Verkauf): 3-12 Monate
Tip: Wenn es dringend ist, kannst du eine einstweilige Sicherungsmaßnahme beantragen (§ 940 ZPO). Das ist ein Schnellverfahren, das 1-2 Wochen dauert und sofort wirkt, während das Hauptverfahren läuft.
Was du selbst vorbereiten kannst — ohne Anwalt
Du musst nicht alles über einen Anwalt regeln. Viele Schritte kannst du selbst vorbereiten:
- Dokumentation: Sammle alle Unterhaltsrechnungen und Zahlungsnachweise. Screenshot jede fehlende Zahlung mit Datum
- Kontos ermitteln: Falls der Schuldner dich nicht kennt, informiere deine Bank und lass sie die Konten des Schuldners ermitteln (kostet 30-50 €)
- Arbeitgeber finden: Wenn Lohnpfändung geplant ist, recherchiere wo der Schuldner arbeitet (LinkedIn, Handelsregister, Auskunftspflicht)
- Antragsformulare: Amtsgerichte stellen Antragsformulare kostenlos zur Verfügung — oft auch online als PDF
- Kostenlose Beratung: Viele Familienberatungsstellen bieten kostenlose Erstberatung zu Unterhalt und Pfändung
Kostenlose Erstberatung Familienrecht anfragen ↗
Online-Anwalt für Familien- und Unterhaltsrecht. Erste Beratung kostenlos.
Pfändung beim Selbstständigen — Besonderheiten
Selbstständige und Freiberufler sind schwerer zu pfänden als Angestellte, aber nicht unmöglich.
Lohnpfändung: Nicht möglich — Selbstständige haben keinen Arbeitgeber.
Kontopfändung: Das erste Mittel. Mit dem Geschäftskonto wird es schwieriger, weil legitime Betriebsausgaben geschützt sind. Die Bank muss ein Mindestguthaben freigeben.
Betriebsmittel-Pfändung: Betriebseinrichtungen, Maschinen, Autos können gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher bewertet diese und versteigert sie.
Forderungspfändung: Der Gerichtsvollzieher pfändet Forderungen des Schuldners gegen seine Kunden. Diese müssen dann direkt an dich bezahlen.
Tip: Bei Selbstständigen ist die Vermögenspfändung (Immobilien, Autos) oft effektiver als Konten.
Angebot einholen — unverbindlich und kostenlos
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Unterhalt ohne Anwalt pfänden lassen?
Ja, grundsätzlich kannst du selbst einen Antrag auf Pfändung beim Amtsgericht stellen. Du brauchst einen gültigen Unterhaltstitel (Scheidungsurteil, Unterhaltsurteil). Aber für komplexe Fälle (Vermögenspfändung, Selbstständige) ist ein Anwalt sinnvoll — die Kosten trägt später der Schuldner.
Was passiert wenn der Unterhaltsschuldner keinen Lohn hat?
Dann nutzt du Kontopfändung (Bankkonto sperren) oder Vermögenspfändung (Immobilien, Autos). Besteht mit Kindern unter 12 Jahren ein Anspruch, kann die Unterhaltsvorschuss-Agentur einspringen und monatlich bis zu 268 € zahlen (je nach Alter).
Wie viel vom Gehalt kann gepfändet werden?
Das hängt vom Nettoeinkommen ab. Grundfreibetrag: 1.362 € (mit Kindern bis zu 2.463 €). Von dem Einkommen darüber werden 10-40 % gepfändet, je nach Höhe. Beispiel: Bei 2.000 € Netto mit 1 Kind können ca. 180-250 € gepfändet werden.
Wie lange dauert eine Lohnpfändung bis zur ersten Zahlung?
4-8 Wochen vom Antrag beim Gericht bis zur ersten Zahlung. Das Gericht erlässt den Beschluss (2-4 Wo.), der Gerichtsvollzieher stellt ihn dem Arbeitgeber zu (1-2 Wo.), der Arbeitgeber überweist dann monatlich.
Wer trägt die Kosten für Pfändung?
Der Schuldner trägt alle Kosten: Gerichtsvollzieher-Gebühren (ab 25 €), Kontoermittlung (30-100 €), Verwertungsgebühren. Wenn die Pfändung erfolgreich ist, werden die Kosten vom eingezogenen Geld abgezogen, bevor die Schuld beglichen wird.
Kann der Unterhaltsschuldner eine Pfändung anfechten?
Ja, er kann Beschwerde einreichen, wenn der Pfändungsbeschluss fehlerhaft ist. Aber wenn dein Titel rechtskräftig ist (z. B. Scheidungsurteil), sind die Chancen gering. Der Gläubiger kann auch Einwände gegen den Titel erheben (z. B. inzwischen zahlungsunfähig).