Eine Scheidungsfolgenvereinbarung erspart dir jahrelangen Streit vor Gericht — und spart bares Geld. Mit einem guten Muster weißt du sofort, welche Punkte du mit deinem Ex-Partner regeln musst: Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht, Hausrat und Altersvorsorge. Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, was in ein solches Dokument gehört, welche Voraussetzungen gelten und wie du häufige Fehler vermeidest.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung — und warum brauchst du ein Muster?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung (auch: Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung) ist ein Vertrag zwischen zwei Eheleuten, der alle finanziellen und rechtlichen Folgen der Scheidung regelt. Sie ist das Gegenstück zum Rosenkrieg: Wer sich einigt, bevor das Familiengericht entscheidet, behält die Kontrolle.

Ein Muster hilft dir, keinen wichtigen Punkt zu vergessen. Denn wer zum Beispiel den Zugewinnausgleich nicht schriftlich regelt, riskiert, dass das Gesetz nach § 1363 BGB automatisch greift — das kann teuer werden.

Wichtig: Nicht jede Vereinbarung kann formfrei geschlossen werden. Bestimmte Punkte — insbesondere zum Versorgungsausgleich und zum Zugewinnausgleich — erfordern eine notarielle Beurkundung nach § 1410 BGB.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung — und warum brauchst du ein Muster?

Voraussetzungen für eine wirksame Scheidungsfolgenvereinbarung

Damit deine Scheidungsfolgenvereinbarung rechtlich hält, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Geschäftsfähigkeit beider Parteien: Beide müssen volljährig und in der Lage sein, die Tragweite der Vereinbarung zu verstehen.
  2. Freiwilligkeit: Keine Vereinbarung unter Druck oder Zwang — solche Verträge können nach § 123 BGB angefochten werden.
  3. Notarielle Beurkundung (wo erforderlich): Regelungen zum Zugewinnausgleich, Erbverzicht oder Güterstandswechsel müssen notariell beurkundet werden. Kosten: ca. 200–800 € je nach Gegenstandswert.
  4. Gerichtliche Genehmigung beim Versorgungsausgleich: Verzichtet ihr auf den Versorgungsausgleich, muss das Familiengericht nach § 7 VersAusglG zustimmen — es prüft, ob ein Ehegatte dadurch unangemessen benachteiligt wird.
  5. Keine sittenwidrigen Klauseln: Das Bundesverfassungsgericht und der BGH haben mehrfach klargestellt (z. B. BGH XII ZR 265/02): Ein Vertrag, der einen Ehepartner einseitig übervorteilt, kann insgesamt unwirksam sein.

Tipp: Lass die fertige Vereinbarung von einem Anwalt für Familienrecht prüfen — besonders, wenn größere Vermögenswerte oder Immobilien im Spiel sind.

Voraussetzungen für eine wirksame Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungsfolgenvereinbarung Muster: Diese Punkte gehören rein

Ein vollständiges Muster für eine Scheidungsfolgenvereinbarung deckt typischerweise folgende Bereiche ab. Geh sie der Reihe nach durch — so vergisst du nichts:

1. Trennungsdatum festhalten

Das genaue Datum der Trennung ist wichtig für das Trennungsjahr (§ 1565 BGB) und für die Berechnung des Zugewinns. Haltet es schriftlich fest.

2. Trennungsunterhalt

Während des Trennungsjahres kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Trennungsunterhalt verlangen (§ 1361 BGB). Regelungen: Höhe, Zahlungsweise, Laufzeit. Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 gilt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Ehegatten mit 1.600 € netto/Monat.

3. Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung kann Unterhalt z. B. wegen Kinderbetreuung (§ 1570 BGB), Alter (§ 1571 BGB) oder Krankheit (§ 1572 BGB) geschuldet sein. Im Muster: Höhe, Befristung, Indexierung an den Verbraucherpreisindex.

4. Kindesunterhalt und Sorgerecht

Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Für ein Kind unter 6 Jahren im 1. Einkommensbereich (bis 2.100 € bereinigtes Netto) beträgt der Mindestunterhalt 482 €/Monat. Das Sorgerecht (§ 1671 BGB) und das Umgangsrecht (§ 1684 BGB) sollten ebenfalls klar geregelt sein.

5. Zugewinnausgleich

Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte des Überschusses ausgleichen (§ 1378 BGB). Im Muster: Anfangsvermögen, Endvermögen, Berechnungsgrundlage, Zahlungsmodalitäten — oder ein notariell beurkundeter Verzicht.

6. Immobilien und Hausrat

Wer bleibt in der Wohnung? Wer übernimmt die gemeinsame Immobilie — und zu welchem Wert? Wer zahlt laufende Kredite? Für Grundstücksübertragungen ist eine notarielle Beurkundung nach § 311b BGB Pflicht.

7. Versorgungsausgleich

Rentenanwartschaften aus der Ehezeit werden hälftig geteilt (§ 1 VersAusglG). Ein Verzicht ist möglich, muss aber familiengerichtlich genehmigt werden. Ohne Regelung: Das Gericht führt den Ausgleich automatisch durch.

8. Steuerliche Veranlagung

Im Trennungsjahr dürft ihr noch gemeinsam veranlagt werden (Splittingvorteil). Wie ihr den Steuervorteil aufteilt, gehört ebenfalls in die Vereinbarung.

Wer hat Anspruch auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Streng genommen hat niemand einen Anspruch auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung — denn sie kommt nur zustande, wenn beide Eheleute freiwillig zustimmen. Verweigert ein Partner die Mitarbeit, greift automatisch das gesetzliche Scheidungsfolgenrecht.

Dennoch gibt es Situationen, in denen du auf eine solche Einigung besonders hinarbeiten solltest:

Du kannst eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch noch während des laufenden Scheidungsverfahrens schließen — solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Tipps für die Scheidungsfolgenvereinbarung: Häufige Fehler vermeiden

Diese Tipps helfen dir, die häufigsten Fehler bei der Scheidungsfolgenvereinbarung zu vermeiden:

Gut zu wissen: Ein Rechtsschutz kann die Anwaltskosten für die Prüfung und Verhandlung der Vereinbarung übernehmen — das lohnt sich besonders, wenn es um größere Vermögenswerte geht.

Scheidungsfolgenvereinbarung Muster: Schritt-für-Schritt zur fertigen Vereinbarung

So gehst du konkret vor, wenn du eine Scheidungsfolgenvereinbarung nach Muster erstellen möchtest:

  1. Bestandsaufnahme machen: Listet gemeinsam alle Vermögenswerte, Schulden, Rentenanwartschaften und Einnahmen auf. Stichtag: der Tag der Trennung.
  2. Muster als Checkliste nutzen: Geh die oben genannten 8 Punkte durch und notier für jeden, ob er geregelt werden muss und in welche Richtung.
  3. Anwalt für Familienrecht einschalten: Lass einen Fachanwalt für Familienrecht deinen Entwurf prüfen, bevor du unterschreibst. Kosten: ca. 200–500 € für eine einfache Prüfung.
  4. Notartermin vereinbaren (wenn nötig): Für Immobilien, Zugewinnausgleich und Erbverzicht ist der Notar Pflicht. Kosten richten sich nach dem Geschäftswert — bei 100.000 € Gegenstandswert ca. 500–800 €.
  5. Beide unterschreiben: Ohne Unterschrift beider Parteien ist der Vertrag wertlos.
  6. Beim Scheidungsverfahren einreichen: Das Familiengericht berücksichtigt die Vereinbarung. Beim Versorgungsausgleich ist eine gerichtliche Genehmigung nötig.

Denk daran: Auch ein bereits geschlossener Ehevertrag (§ 1408 BGB) kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ergänzt oder geändert werden.

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für eine Scheidungsfolgenvereinbarung einen Notar?

Nicht immer — aber für bestimmte Punkte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen Regelungen zum Zugewinnausgleich, Güterstandswechsel, Immobilienübertragungen (§ 311b BGB) und Erbverzichte. Ohne Notar sind diese Klauseln unwirksam. Reine Unterhaltsvereinbarungen können auch ohne Notar schriftlich geschlossen werden, sollten aber anwaltlich geprüft sein.

Kann ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung selbst schreiben?

Ja, du kannst einen Entwurf selbst erstellen — ein Muster hilft dabei. Für die rechtliche Wirksamkeit solltest du den Entwurf jedoch von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen lassen. Fehler bei Formvorschriften oder unklare Formulierungen können die gesamte Vereinbarung unwirksam machen.

Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten hängen vom Umfang ab. Anwaltliche Prüfung: ca. 200–500 €. Notarielle Beurkundung: ab ca. 200 € bis mehrere Tausend Euro, je nach Gegenstandswert. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Anwaltskosten übernommen werden — prüfe deinen Vertrag oder schließe rechtzeitig eine ab.

Was passiert, wenn wir keine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen?

Dann gilt das gesetzliche Scheidungsfolgenrecht automatisch: Zugewinnausgleich nach §§ 1363 ff. BGB, Versorgungsausgleich nach dem VersAusglG, Unterhalt nach §§ 1361, 1569 ff. BGB. Das Familiengericht entscheidet — ihr habt keinen Einfluss auf das Ergebnis und zahlt höhere Verfahrenskosten.

Kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung nachträglich geändert werden?

Ja. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann durch einen neuen Vertrag geändert oder aufgehoben werden — erneut mit den nötigen Formvorschriften. Bei wesentlichen Änderungen der Lebensverhältnisse (z. B. Jobverlust, neue Partnerschaft) kann auch eine Anpassungsklage nach § 313 BGB möglich sein.

Gilt eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch für eingetragene Lebenspartner?

Seit der Ehe-für-alle-Reform (2017) können gleichgeschlechtliche Paare heiraten und sich auch scheiden lassen. Für sie gelten dieselben Regeln wie für heterosexuelle Ehepaare. Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden — danach gelten ebenfalls dieselben Scheidungsfolgenregelungen.