Ein P-Konto schützt dein Existenzminimum vor Gläubigerzugriffen — selbst wenn Unterhaltsschulden oder Bürgergeld-Rückforderungen drohen. Du brauchst nur die richtige Bank und zwei einfache Dokumente, um dich heute noch zu sichern.
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen
Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für deine konkrete Situation empfehlen wir
eine Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto und wer braucht es?
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein gesetzlich geschütztes Girokonto gemäß § 850k ZPO (Zivilprozessordnung). Es schützt einen monatlich freigestellten Betrag vor Pfändungen durch Gläubiger — egal, ob Unterhaltsausstände, Steuerschulden oder Sozialleistungen zurückgefordert werden.
Der geschützte Betrag beträgt aktuell 1.409,99 Euro monatlich (seit Januar 2024). Dies ist das gesetzliche Existenzminimum für einen Erwachsenen ohne Anrechnung von Unterhaltspflichten.
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Du brauchst ein P-Konto, wenn:
- Unterhaltsschulden gegen dich bestehen oder drohen
- Du Bürgergeld oder Sozialhilfe erhältst und eine Rückforderung befürchtest
- Ein Gläubiger eine Kontopfändung eingeleitet hat
- Du Geringverdiener bist und präventiv absichern möchtest
- Du Alleinerziehend bist und dein Einkommen knapp ist
Ein normales Girokonto bietet keinen dieser Schutz. Jede Pfändung würde dein gesamtes Guthaben einfrieren.

Unterschied zwischen P-Konto und normalem Girokonto
Normales Girokonto: Gläubiger können mit Pfändungsbeschluss dein komplettes Guthaben einfrieren — egal wie existenziell du es brauchst.
P-Konto: Ein automatischer monatlicher Schutz von 1.409,99 Euro wird freigestellt. Beträge darüber können gepfändet werden.
Beispiel: Du erhältst 1.500 Euro Bürgergeld im Monat. Mit P-Konto sind 1.409,99 Euro geschützt, 90,01 Euro können gepfändet werden. Ohne P-Konto: alles weg.
Die gute Nachricht: Die Umwandlung ist kostenlos, und fast jede Bank muss ein P-Konto anbieten.

Schritt-für-Schritt: P-Konto eröffnen oder umwandeln
Variante 1: Neues P-Konto eröffnen (wenn du noch kein Girokonto hast)
- Bank auswählen: Achte auf kostenlose Kontoführung. Die DKB, Sparkasse, Commerzbank und viele Direktbanken bieten P-Konten an.
- Online oder in der Filiale: Fülle das Kontoeröffnungs-Formular aus. Wichtig: Markiere deutlich, dass du ein Pfändungsschutzkonto möchtest.
- Identitätsnachweis: Reisepass oder Personalausweis (PostIdent oder VideoIdent möglich).
- Freistellungsauftrag: Bei Kontoeröffnung sofort erteilen — dies aktiviert den 1.409,99-Euro-Schutz automatisch.
Variante 2: Normales Girokonto in P-Konto umwandeln (schneller Weg)
- Zu deiner jetzigen Bank gehen oder anrufen und sagen: ‚Ich möchte mein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.‘
- Formular ausfüllen: Die Bank wird dir ein Umwandlungsformular geben.
- Freistellungsauftrag erteilen: Das ist der entscheidende Schritt — ohne ihn ist die Umwandlung wirkungslos.
- Bestätigung: Du erhältst eine schriftliche Bestätigung mit der genauen geschützten Summe.
Zeitrahmen: Online-Kontoeröffnung dauert 5-10 Minuten. Die Bank bestätigt die Umwandlung innerhalb von 1-2 Werktagen.
Häufige Fehler bei der P-Konto-Eröffnung vermeiden
Fehler 1: Konto eröffnen, aber kein Freistellungsauftrag erteilen
Das ist der häufigste Fehler. Ein P-Konto ohne Freistellungsauftrag ist ein normales Girokonto mit anderem Namen. Der Freistellungsauftrag ist das entscheidende Dokument — ohne ihn läuft der Schutz nicht.
Was du tun musst: Immer explizit nach dem Freistellungsauftrag fragen und ihn sofort erteilen.
Fehler 2: Bei einer Bank bleiben, die hohe Gebühren nimmt
Manche Sparkassen berechnen 8-10 Euro/Monat für P-Konten. Bei kleinem Einkommen ist das unbezahlbar. Wechsel zu einer kostenlosen Alternative.
Fehler 3: Den Freistellungsbetrag nicht kennen oder nicht nutzen
Viele Menschen wissen nicht, dass sie 1.409,99 Euro pro Monat freigestellt haben. Sie heben zu wenig ab und verlieren Schutz. Nutze dein Recht vollständig.
Fehler 4: Mehrere normale Konten offenhalten
Wenn du noch ein normales Girokonto bei einer anderen Bank hast, können Gläubiger auch dieses pfänden. Entweder: Nur P-Konto, oder auch weitere Konten bewusst verwalten und separaten Schutz planen.
Fehler 5: Nicht mit der Bank klären, ob die Umwandlung vollständig ist
Frag schriftlich nach, dass dein altes Konto ein P-Konto geworden ist. Hole eine schriftliche Bestätigung mit Datum und Freistellungsbetrag.
So prüfst du, ob dein P-Konto korrekt funktioniert
Nach der Eröffnung: Checkliste für die ersten 2 Wochen
☐ Du hast eine schriftliche Kontoeröffnungs-Bestätigung mit dem Vermerk ‚Pfändungsschutzkonto‘
☐ Die Girocard ist angekommen und funktioniert
☐ Du kannst online sehen, dass ein Freistellungsauftrag eingerichtet ist (oder du hast ihn schriftlich erhalten)
☐ Der aktuelle Freistellungsbetrag ist auf dem Kontoauszug oder in der App angegeben (aktuell: 1.409,99 Euro)
Monatliche Kontrolle:
☐ Am 1./2. eines Monats: Der Freistellungsbetrag wurde neu auf 1.409,99 Euro gesetzt
☐ Deine normalen Umsätze (Überweisungen, Abhebungen) laufen wie gewohnt ab
☐ Keine unerwarteten Sperrungen durch Gläubiger (sollte nicht passieren, wenn du neue Schulden nicht angehäuft hast)
Bei Pfändung:
☐ Gläubiger sperrt nur Beträge oberhalb von 1.409,99 Euro
☐ Die Bank versendet eine schriftliche Mitteilung
☐ Du erhältst eine genaue Aufschlüsselung, wie viel gesperrt wurde
Wenn etwas nicht stimmt: Sofort handeln
Kontaktiere die Bank schriftlich (per Email oder Post), wenn:
- Die Sperrung den Freistellungsbetrag unterschreitet
- Der Freistellungsauftrag nicht aktiv ist
- Die Bank dir widersprechen will, dass es ein P-Konto ist
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Häufig gestellte Fragen
Wie schnell kann ich ein P-Konto eröffnen?
Online-Kontoeröffnung dauert 5-10 Minuten, VideoIdent-Verifizierung weitere 10 Minuten. Die Bank bestätigt das Konto dann innerhalb von 1-2 Werktagen. Eine Umwandlung eines bestehenden Girokontos geht noch schneller — oft am selben Tag.
Kostet ein P-Konto extra?
Nein. Die meisten Banken (DKB, Sparkasse, Comdirect) bieten P-Konten kostenlos an. Gebühren sind rechtswidrig gemäß § 850k ZPO. Nutze nur Banken ohne Kontoführungsgebühren.
Kann mir eine Bank ein P-Konto verweigern?
Nein, das ist illegal. Jede Bank muss dir ein Pfändungsschutzkonto anbieten, egal wie hoch deine Schulden sind. Das Recht auf ein P-Konto ist gesetzlich garantiert (§ 850k ZPO). Wenn eine Bank ablehnt, wechsle sofort.
Was ist der Unterschied zwischen P-Konto und normalem Girokonto?
Ein P-Konto schützt einen monatlichen Betrag von 1.409,99 Euro automatisch vor Pfändung. Ein normales Girokonto bietet keinen Schutz — Gläubiger können alles sperren. Mit P-Konto: teilweise Schutz. Ohne: völlig ungeschützt.
Muss ich ein neues Konto eröffnen oder kann ich mein bestehendes umwandeln?
Beides geht. Umwandlung ist schneller: Gehe zu deiner Bank, sag ‚Ich möchte mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln‘ und erteile einen Freistellungsauftrag. Fertig. Eine Neueröffnung dauert nur wenig länger — nutze eine Bank ohne Mindestgeldeingang wie die DKB.
Ist das P-Konto sicher geheim oder weiß mein Arbeitgeber davon?
Dein Arbeitgeber weiß nichts davon — das ist deine private Bankangelegenheit. Der Schutz ist völlig legal und ist ein Recht, das jeder Arbeitnehmer/Bürgergeldempfänger/Selbstständige hat. Es gibt keinen Grund, das geheim zu halten.
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⚖️ Amtliche Quellen & Gesetzestexte
- § 850k ZPO – Pfändungsschutzkonto – Gesetzliche Grundlage P-Konto
- § 426 BGB – Ausgleichspflicht bei Gesamtschuld – Gemeinsame Schulden bei Trennung
- § 741 BGB – Gemeinschaft nach Bruchteilen – Gemeinsames Eigentum bei Trennung