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Orientierungsrechner nach WoGG 2023 (gültig 2026) Dieser Rechner basiert auf der Wohngeldreform 2023 (§ 19 WoGG). Der tatsächliche Anspruch wird von der Wohngeldstelle individuell geprüft. Keine Rechtsberatung.
1. Haushalt & Wohnort
Stufe III: z. B. Erfurt, Freiburg, Magdeburg, Rostock
2. Miete & Einkommen
Ohne Heizkosten, ohne Nebenkosten
Netto aller Haushaltsmitglieder, inkl. Rente, Unterhalt
Freibeträge nach § 17 WoGG reduzieren das anrechenbare Einkommen
Ihr voraussichtlicher monatlicher Wohngeld-Anspruch
Berechnung nach § 19 WoGG (Wohngeldreform 2023)
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Wohngeld 2026: Was hat sich geändert?

Wohngeldreform 2023 (gilt weiterhin 2026): Seit Januar 2023 wurde das Wohngeld deutlich ausgeweitet. Der Empfängerkreis wurde auf ca. 2 Millionen Haushalte verdreifacht. Die Leistungen stiegen im Schnitt von ca. 180 € auf über 370 € monatlich.

Heizkosten-Komponente (§ 12a WoGG): Seit 2023 enthält das Wohngeld eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente. Diese wird als Pauschale je Haushaltsmitglied automatisch berücksichtigt (ca. 1,20 €/m² Wohnfläche). Dieser Rechner schätzt die Komponente pauschal.

Mietenstufen (§ 12 WoGG): Deutschland ist in 7 Mietenstufen unterteilt. Je höher die Stufe, desto höher die berücksichtigungsfähige Höchstmiete — und damit der mögliche Wohngeldanspruch. Die Einstufung Ihrer Gemeinde finden Sie in der WoGV (Anlage).

Wer hat Anspruch? Wohngeld erhalten Mieter und Eigentümer (als Lastenzuschuss) mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen, die Wohnen bereits einschließen (kein Bürgergeld, keine Grundsicherung). Die Einkommensgrenzen wurden 2023 deutlich angehoben.

Berechnung nach § 19 WoGG: Das Wohngeld (W) ergibt sich aus: W = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y), wobei M die berücksichtigte Miete, Y das monatliche Haushaltseinkommen und a, b, c tabellierte Koeffizienten nach Haushaltsgröße und Mietenstufe sind.

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