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Orientierungsrechner — keine verbindliche Berechnung Ergebnis basiert auf der Düsseldorfer Tabelle 2026. Das bereinigte Nettoeinkommen kann von Ihrem Nettogehalt abweichen (Abzug: berufsbedingte Aufwendungen, weitere Unterhaltspflichten). Für verbindliche Berechnung: Fachanwalt für Familienrecht konsultieren.
Kindesunterhalt · Düsseldorfer Tabelle 2026
Nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen (i.d.R. 5 %, mind. 50 €/Mo)
Monatlicher Zahlbetrag
Berechnung im Detail
Einkommensstufe
Tabellenunterhalt
Abzgl. ½ Kindergeld
Zahlbetrag / Monat
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Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 (gültig ab 01.01.2026). Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes.

Bereinigtes Nettoeinkommen = Nettogehalt minus berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, mindestens 50 €/Monat) minus weitere Unterhaltspflichten.

Kindergeldanrechnung: Das Kindergeld (2026: 255 €/Kind/Monat) wird beim Barunterhalt zur Hälfte angerechnet (127,50 €), wenn der Unterhaltspflichtige das Kindergeld nicht erhält. Ab 18 Jahren erfolgt keine Anrechnung mehr (§ 1612b BGB).

Mehrere Kinder: Bei 2 Kindern wird der Tabellenunterhalt um ca. 5 % reduziert, bei 3+ Kindern um ca. 10 % — da das bereinigte Einkommen auf mehr Berechtigte aufgeteilt wird.

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