KS Auxilia Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten — auch wenn der Ex-Partner nicht zahlt.
KS Auxilia prüfen →Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 (gültig ab 01.01.2026). Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes.
Bereinigtes Nettoeinkommen = Nettogehalt minus berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, mindestens 50 €/Monat) minus weitere Unterhaltspflichten.
Kindergeldanrechnung: Das Kindergeld (2026: 255 €/Kind/Monat) wird beim Barunterhalt zur Hälfte angerechnet (127,50 €), wenn der Unterhaltspflichtige das Kindergeld nicht erhält. Ab 18 Jahren erfolgt keine Anrechnung mehr (§ 1612b BGB).
Mehrere Kinder: Bei 2 Kindern wird der Tabellenunterhalt um ca. 5 % reduziert, bei 3+ Kindern um ca. 10 % — da das bereinigte Einkommen auf mehr Berechtigte aufgeteilt wird.
ROLAND Familienrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten — ab dem ersten Verfahren, ohne Wartezeit bei Vertragsabschluss vor dem Streit.
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