Orientierungsrechner — keine verbindliche Kostenberechnung
Die Ergebnisse basieren auf Durchschnittswerten und geben eine erste Größenordnung. Anwalts- und Gerichtskosten hängen vom Streitwert, Einkommenshöhe und Verfahrensart ab (§ 113 FamFG i.V.m. RVG, GKG).
Trennungskosten berechnen · 2026
Wird zur Berechnung laufender Mehrkosten verwendet
Basis fĂĽr Anwalts- und Gerichtskostenberechnung nach RVG
Gesamtkosten Jahr 1 (geschätzt)
–
Einmalige Kosten
Umzug / Auszug
Neue Einrichtung
Anwaltskosten
Gerichtskosten
Einmalig gesamt
Laufende Mehrkosten
Wohnkosten/Monat
Unterhalt/Monat
Monate Ă— 12
Laufend Jahr 1
Empfehlung
Rechtsschutz vor dem ersten Anwaltsbrief
ROLAND Familienrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Trennung und Scheidung — ab dem ersten Verfahren, ohne Selbstbeteiligung.
Die Kosten einer Trennung setzen sich aus einmaligen und laufenden Positionen zusammen. Einmalig fallen Umzug, neue Einrichtung sowie Anwalts- und Gerichtskosten an. Laufend steigen die Wohnkosten, weil zwei Haushalte teurer sind als einer.
Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (§ 113 FamFG). Dieser orientiert sich bei der Scheidung am dreifachen Nettoeinkommen beider Partner (mind. 3.000 €). Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für einen Partner.
Gerichtskosten werden nach dem GKG berechnet und betragen ca. 50–60 % der Anwaltskosten einer Seite.
Unterhalt: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026. Trennungsunterhalt richtet sich nach dem Einkommensunterschied der Partner (§ 1361 BGB).
PartnerempfehlungRechtsschutz
Anwaltskosten absichern — bevor die Trennung eskaliert
Eine streitige Scheidung kostet schnell 3.000–8.000 € pro Seite. ROLAND Familienrechtsschutz deckt Anwalts- und Gerichtskosten ab dem ersten Verfahren. Keine Wartezeit bei Vertragsabschluss vor dem Streitfall.