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Steuerklasse nach Trennung — welche gilt wann?

Familienstand und Situation eingeben, Steuerklassen-Empfehlung sofort erhalten. Gilt für das Trennungsjahr und nach der Scheidung.

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Steuersoftware für Trennung & Scheidung

Trennungsjahr, Unterhalt absetzen, neue Steuerklasse — WISO führt durch alles

WISO Steuer 2026 berücksichtigt alle Sonderfälle nach Trennung: Steuerklassenwechsel, abzugsfähiger Unterhalt, außergewöhnliche Belastungen, Entlastungsbetrag.

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3 Häufige Fragen
Im Trennungsjahr (dem Jahr, in dem die Trennung vollzogen wird) behalten beide Eheleute noch die Kombination III/V oder IV/IV. Ein Wechsel ist freiwillig möglich, aber nicht Pflicht. Erst ab dem Folgejahr müssen beide in die Klasse I (oder II bei Kindern) wechseln. Das Finanzamt stellt nach der Scheidung automatisch um.
Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, die mindestens ein Kind im eigenen Haushalt haben, für das ihnen Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 2026 4.260 €/Jahr (355 €/Monat) — das erhöht das Nettoeinkommen erheblich gegenüber Klasse I. Voraussetzung: kein weiterer Erwachsener im Haushalt.
Spätestens bis zum 30. November des Trennungsjahres sollte beim Finanzamt ein Steuerklassenwechsel beantragt werden, damit er noch im laufenden Jahr wirksam wird. Nach der Scheidung erfolgt die Umstellung automatisch. Wer die Klasse III/V beibehält, obwohl die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, riskiert Nachzahlungen bei der Veranlagung.
Ja. Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten können als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG) bis zu 12.096 €/Jahr (2026) abgesetzt werden — vorausgesetzt, der Empfänger stimmt zu (Anlage U). Alternativ gilt der Realsplitting-Antrag. Kindesunterhalt ist nicht abzugsfähig.
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.096 €/Jahr (§ 32a EStG). Einkommen bis zu diesem Betrag ist steuerfrei. Bei Steuerklasse II kommt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €) hinzu, sodass effektiv bis zu 16.356 €/Jahr steuerfrei bleiben.