Ein Familienrechtsschutz von ROLAND übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Scheidungsverfahren. Besonders sinnvoll bei streitiger Scheidung oder Unterhaltsfragen.
ROLAND Familienrechtsschutz prüfen →KS Auxilia bietet Rechtsschutzversicherungen mit individueller Risikoprüfung — auch für Personen mit laufenden Familienrechtsfragen. Vergleich lohnt sich.
KS Auxilia Rechtsschutz prüfen →Verfahrenswert (§ 43 FamGKG): Die Grundlage aller Kosten ist der Verfahrenswert. Das Familiengericht setzt ihn nach dem bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten fest — in der Regel das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens, mindestens jedoch 3.000 €.
Gerichtskosten (GKG): Das Gericht erhebt eine 2,0-fache Gebühr nach dem Kostenverzeichnis. Bei einem Verfahrenswert von 10.000 € sind das ca. 622 €, bei 20.000 € ca. 958 €.
Anwaltskosten (RVG): Jeder Anwalt berechnet mindestens eine 1,3-fache Verfahrensgebühr und eine 1,2-fache Terminsgebühr. Bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein Anwalt, der den Antrag stellt — der andere muss lediglich zustimmen.
Versorgungsausgleich: Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erhöht sich der Verfahrenswert um den zehnfachen Monatsbetrag der auszugleichenden Rentenanwartschaft je Ehegatte.
Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG): Bei geringem Einkommen kann das Familiengericht Verfahrenskostenhilfe bewilligen. Dann trägt der Staat die Kosten vorläufig — bei späterer Besserung der finanziellen Lage ggf. mit Rückzahlungspflicht.
ROLAND Familienrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten rund um Trennung, Scheidung und Unterhalt — auch für laufende Auseinandersetzungen nach Wartezeit.
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