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Kindesunterhalt berechnen — Düsseldorfer Tabelle 2026

Nettoeinkommen eingeben, Ergebnis sofort erhalten. Alle Werte nach Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 01.01.2026.

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2 Düsseldorfer Tabelle 2026 — Übersicht
Nettoeinkommen 0–5 J. 6–11 J. 12–17 J. Ab 18 J.

Beträge nach Kindergeld-Anrechnung (−129,50 €/Monat bei Altersstufen 1–3). Quelle: OLG Düsseldorf, Düsseldorfer Tabelle 2026.

3 Häufige Fragen
Das bereinigte Nettoeinkommen ist das tatsächlich verfügbare Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen sowie berufsbedingten Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten pauschal 5 %, max. 150 €/Monat) und bestehenden Kreditverpflichtungen, die vor der Trennung eingegangen wurden.
Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 2026 bei Erwerbstätigen 1.450 €, bei Nichterwerbstätigen 1.200 € monatlich (§ 1603 BGB). Einkommen unterhalb dieses Betrags ist grundsätzlich nicht pfändbar.
Bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern wird der verfügbare Betrag nach Abzug des Selbstbehalts auf alle Kinder verteilt. Die Tabellenwerte gelten pro Kind. Bei knappem Einkommen kann eine Mangelverteilung nach § 1609 BGB notwendig sein.
Ja. Kinder ab 18 (Altersstufe 4) haben Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, sofern sie noch in Erstausbildung sind. Der Mindestunterhalt beträgt 2026 694 € monatlich. Kindergeld wird hier nicht halbiert, sondern vollständig angerechnet.
Änderungen sind bei wesentlicher Einkommensveränderung (mehr als 10 %) oder Altersstufenwechsel möglich. Änderungen gelten ab dem Monat nach schriftlicher Geltendmachung, nicht rückwirkend — außer bei Verzug des Unterhaltspflichtigen.
Bei Zahlungsverweigerung kann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden (bis 18 Jahre). Parallel ist eine Titulierung durch das Familiengericht möglich, um den Anspruch vollstreckbar zu machen. Ein Rechtsschutz-Tarif mit Familienrecht-Baustein übernimmt die Anwaltskosten.