Berechnen Sie schnell, ob und wie viel Elternunterhalt Sie zahlen müssen — auf Basis der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2026 und dem BGH-Beschluss vom 23.10.2024.
Ob und wie viel Sie wirklich zahlen müssen, hängt von vielen Einzelheiten ab — Vermögen, Schulden, Ehegattenunterhalt, Schonvermögen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten, wenn Sie Ihre Pflichten prüfen oder anfechten lassen.
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Grundlage: Düsseldorfer Tabelle 2026 (OLG Düsseldorf, ab 01.01.2026) · BGH XII ZB 6/24 (23.10.2024)
Selbstbehalt Alleinstehend: 2.650 € · Verheiratet: zzgl. 2.120 € für Ehegatten · Anrechnungsfrei: 70 %
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