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Wichtiger Hinweis Dieser Rechner liefert eine Orientierungsschätzung nach SGB II (Stand 01.01.2026). Maßgeblich ist die individuelle Prüfung durch das Jobcenter. Keine Rechtsberatung.
1. Haushalt & Familiensituation
Kinder im Haushalt?
2. Einkommen & Unterkunft
Aus Arbeit, Rente, Unterhalt etc.
Inkl. Nebenkosten (Heizung)
Freibetrag: 15.000 € je Person (§ 12 SGB II)
3. Mehrbedarfe (optional, § 21 SGB II)
Alleinerziehend
36 % des Regelbedarfs
Schwangerschaft (ab 13. SSW)
17 % des Regelbedarfs
Schwerbehinderung
35 % des Regelbedarfs
Kosher / Halal-Ernährung
ca. 35 € Pauschale
Ihr voraussichtlicher monatlicher Bürgergeld-Anspruch
Regelbedarf + KdU − angerechnetes Einkommen
Empfehlung nach Ihrer Berechnung

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So berechnet sich Ihr Bürgergeld 2026

Regelbedarf (§ 20 SGB II): Der Regelbedarf beträgt seit 01.01.2024 unverändert 563 € für Alleinstehende, 506 € für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person). Eine Erhöhung für 2026 wurde nicht beschlossen (Nullrunde).

Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II): Warmmiete und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Was angemessen ist, legt die zuständige Gemeinde fest.

Einkommensanrechnung (§ 11b SGB II): Bei Erwerbseinkommen bleiben die ersten 100 € vollständig anrechnungsfrei. Von 100 bis 1.000 € werden 20 % nicht angerechnet, von 1.000 bis 1.200 € weitere 10 %.

Vermögensfreibetrag (§ 12 SGB II): Je leistungsberechtigter Person gilt ein Freibetrag von 15.000 €. Darüber liegendes Vermögen ist vor dem Bezug einzusetzen.

Kinderzusatzbedarf: Für Kinder im Haushalt werden zusätzliche Regelbedarfe (Stufe 4–6) angerechnet. Seit 01.07.2023 gibt es zudem den Sofortzuschlag von 25 € monatlich für von Armut betroffene Kinder (§ 72 SGB XII).

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Fehlerhafte Berechnungen oder ungerechtfertigte Sperrzeiten lassen sich per Widerspruch anfechten. Ein Sozialrechtsschutz von ROLAND übernimmt die Kosten — ab ca. 5–10 € monatlich.

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