Bei größeren Vermögen lohnt sich Fachberatung — besonders wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Erbschaften im Spiel sind.
ROLAND Rechtsschutz prüfen →Verheiratete Paare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Bei Scheidung wird der Vermögenszuwachs beider Partner verglichen und hälftig ausgeglichen.
Indexierung: Das Anfangsvermögen wird per VPI (Statistisches Bundesamt, Basis 2020=100) auf den Kaufkraftstand zum Scheidungsantrag hochgerechnet.
Privilegierter Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB): Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zählen zum Anfangsvermögen — nicht zum Zugewinn.
Begrenzung (§ 1378 Abs. 2 BGB): Der Ausgleich ist auf das positive Endvermögen des Zahlungspflichtigen begrenzt.
Zugewinnausgleichsverfahren zählen zu den teuersten Scheidungsstreitigkeiten – je höher der Ausgleich, desto höher die Anwaltskosten. ROLAND Familienrechtsschutz sichert Sie ab dem ersten Rechtsstreit ab. Keine Wartezeit bei Neuabschluss vor dem Streit.
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