| Zeitraum | Rentenwert | Auswirkung / Monat |
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Das Gericht leitet das Verfahren ein — aber ein Anwalt prüft, ob alle Anrechte vollständig erfasst sind und ob ein Ausschluss sinnvoll wäre.
ROLAND Rechtsschutz prüfen →Der Versorgungsausgleich (VersAusglG) wird bei jeder Scheidung vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt — ohne Antrag. Alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden hälftig geteilt.
Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG): Erster Tag des Heiratsmonats bis letzter Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Kurze Ehe (§ 3 Abs. 3 VersAusglG): Bei Ehezeiten bis 36 Monate findet der Ausgleich nur auf Antrag statt.
Rentenwert 2026: Bis 30.06.2026 gilt 40,79 € je EP. Ab 01.07.2026 steigt der Wert auf 42,52 € (+4,24 %, einheitlich Ost/West). Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 05.03.2026.
Wichtig: Dieser Rechner erfasst nur die gesetzliche Rentenversicherung. Betriebsrenten, Beamtenversorgungen und private Rentenversicherungen werden separat bewertet — dafür ist anwaltliche Begleitung sinnvoll.
Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht automatisch geprüft – und kann angefochten werden. Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt KS Auxilia Rechtsschutz ab dem ersten Streit. Familienrechtschutz bereits ab 11 €/Monat.
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