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Orientierungsrechner — kein Ersatz für Rechtsberatung Dieser Rechner zeigt eine Annäherung auf Basis der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Er erfasst nicht:
  • Betriebsrenten & Pensionskassen
  • Beamtenversorgung (§ 16 VersAusglG)
  • Private Rentenversicherungen & Riester/Rürup
Das Familiengericht berechnet den tatsächlichen Versorgungsausgleich auf Basis von Trägerauskünften.
⚖ Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
📊 Rentenwert: 40,79 € / EP (bis 30.06.2026) · 42,52 € (ab 01.07.2026)
Person A
Aus der Renteninformation der DRV
EP wird daraus errechnet
Person B
Aus der Renteninformation der DRV
EP wird daraus errechnet
Für Kurzehe-Prüfung (≤ 36 Monate)
Zu übertragende Entgeltpunkte
Person A
EP Ehezeitanteil
Monatswert
EP nach Ausgleich
Rente danach
Person B
EP Ehezeitanteil
Monatswert
EP nach Ausgleich
Rente danach
📋 Monatliche Auswirkung — Rentenwert-Vergleich
ZeitraumRentenwertAuswirkung / Monat
Empfehlung

Versorgungsausgleich anwaltlich begleiten lassen

Das Gericht leitet das Verfahren ein — aber ein Anwalt prüft, ob alle Anrechte vollständig erfasst sind und ob ein Ausschluss sinnvoll wäre.

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Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich (VersAusglG) wird bei jeder Scheidung vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt — ohne Antrag. Alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden hälftig geteilt.

Ausgleichswert = Ehezeitanteil (EP) ÷ 2 Übertragung = |Ausgleichswert A − Ausgleichswert B| Monatswert = übertragene EP × aktueller Rentenwert

Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG): Erster Tag des Heiratsmonats bis letzter Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Kurze Ehe (§ 3 Abs. 3 VersAusglG): Bei Ehezeiten bis 36 Monate findet der Ausgleich nur auf Antrag statt.

Rentenwert 2026: Bis 30.06.2026 gilt 40,79 € je EP. Ab 01.07.2026 steigt der Wert auf 42,52 € (+4,24 %, einheitlich Ost/West). Quelle: Deutsche Rentenversicherung, 05.03.2026.

Wichtig: Dieser Rechner erfasst nur die gesetzliche Rentenversicherung. Betriebsrenten, Beamtenversorgungen und private Rentenversicherungen werden separat bewertet — dafür ist anwaltliche Begleitung sinnvoll.

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